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   BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B   

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https://dejure.org/2017,8487
BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B (https://dejure.org/2017,8487)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B (https://dejure.org/2017,8487)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - B 9 SB 44/16 B (https://dejure.org/2017,8487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindertenrecht; Entziehung der Merkzeichen G und B; Grundsatzrüge; Anforderungen an eine Beschwerdebegründung; Rüge der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Entziehung der Merkzeichen G und B; Grundsatzrüge; Anforderungen an eine Beschwerdebegründung; Unzulässige Rüge der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Schwerbehindertenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).

    Soweit die Entscheidung des LSG damit als fehlerhaft angesehen wird, reicht dies für eine Zulassung der Revision nicht aus (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Insoweit hätte es einer Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung bedurft, die schon zu den - der Anlage zu § 2 VersMedV vorausgehenden - Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht Berücksichtigung gefunden hatte (AHP Nr. 30 Abs. 5) und davon ausgegangen ist, dass die dort beschriebenen Regelfälle bzw Regelbeispiele, bei denen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse als erfüllt anzusehen sind, den Vergleichsmaßstab auch für die dort nicht erwähnten Behinderungen bilden (vgl BSG SozR 3-3870 § 60 Nr. 2; BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 21).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 06.07.2006 - B 9a SB 52/05 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags im Verfahren nach § 153 Abs 4 SGG -

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Es ist schon zweifelhaft, ob die bereits im Berufungsverfahren anwaltlich vertretene Klägerin mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden kann, wenn sie in der Beschwerdebegründung nicht darlegt, dass der schriftsätzliche Beweisantrag im Beschlussverfahren (§ 153 Abs. 4 S 1 SGG) nach Erhalt einer ersten Anhörungsmitteilung (§ 153 Abs. 4 S 2 SGG) gestellt wurde und nach einer zweiten Anhörungsmitteilung nicht wiederholt zu werden brauchte, weil sich trotz zwischenzeitlicher Ermittlungen keine Änderung des Sach- und Streitstands ergeben hatte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 11 und Nr. 12).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 27.05.2015 - B 9 SB 66/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Die damit einhergehende Prüfung und Würdigung ist indessen gerade richterliche Aufgabe (vgl BSG Beschluss vom 27.5.2015 - B 9 SB 66/14 B - Juris).
  • BSG, 02.04.2015 - B 13 R 361/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Fragen tatsächlicher Art -

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 44/16 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG Beschluss vom 2.4.2015 - B 13 R 361/14 B mwN - Juris).
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